Im Notfall 110

Annahme eines Notrufs auf einer Einsatzleitstelle der Polizei
Im Notfall 110
Was tun, wenn Sie Hilfe brauchen?
Wenn Sie selbst oder andere in Not geraten: Wählen Sie 110!

Über den Notruf 110 erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen rund um die Uhr schnelle und wirksame Hilfe durch die Polizei. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Bei den Leitstellen der Polizeibehörden haben Notrufe allerhöchste Priorität und werden von speziell geschulte Polizeibeamtinnen und -beamten bearbeitet.

Alle erforderlichen Angaben der Hilfesuchenden werden sofort aufgenommen und geprüft. Nach einsatztaktischer Bewertung durch die Polizeibeamtinnen oder -beamten der Leitstelle werden Funkstreifenwagen - möglichst in der Nähe des Einsatzortes - zur Hilfeleistung entsandt.

Während der Funkstreifenwagen zum Einsatzort fährt, werden parallel alle weiteren notwendigen Maßnahmen koordiniert. So werden z. B. zusätzliche Unterstützungskräfte der Polizei entsandt oder über die Feuerwehr der Einsatz von Rettungskräften veranlasst.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Wahl des Notrufes 110 mit dem Mobiltelefon nicht immer automatisch die örtlich zuständige Leitstelle erreichen. Dies hat technische Gründe. Doch egal welche Leitstelle Sie erreichen: Wir sind für Sie da und helfen Ihnen!

 

Die Polizei braucht folgende Angaben von Ihnen:

WER ruft an?

Nennen Sie uns Ihren Namen.

WAS ist passiert?

Schildern Sie kurz, was Sie beobachtet haben.

WO ist es passiert?

Machen Sie möglichst genaue Angaben zu dem Ort, wo sich Ihre Beobachtung ereignet hat. Sollten Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, können Smartphone oder PKW-Navigationsgerät helfen.

WANN ist es passiert?

Geben Sie möglichst genau die Zeit oder den Zeitraum des Geschehens an.

WIE ist es passiert?

Schildern sie kurz den Ablauf des Geschehens.

WARUM ist es passiert?

Ist etwas Ausschlaggebendes vorangegangen? Gibt es Ursachen für das Geschehen?

WER ist beteiligt?

Machen Sie Angaben zu Täter, Opfer und Zeugen. Wenn unbekannt, beschreiben Sie die Beteiligten.

 

Sprach- oder hörgeschädigte Menschen haben die Möglichkeit ein Not-Fax zu senden. Sie finden den erforderlichen Vordruck hier auf dieser Seite. Senden Sie das Not-Fax an 02371/9199-4791.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110