Waffenwesen

Waffen
Waffenwesen
Hier finden Sie Informationen zu Waffen- und Munitionsangelegenheiten, zur sicheren Aufbewahrung von Waffen sowie deren Rücknahme und Verwertung.

Waffen- und Munitionsangelegenheiten

Bearbeitung aller Angelegenheiten, die mit dem Erwerb und Führen von Waffen und Munition zu tun haben. Das Waffengesetz ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und deutlich verschärft worden. Im Zuge der Umsetzung von EU- Recht wurde zum 01.01.2013 das Nationale Waffenregister (NWR) deutschlandweit eingeführt. Damit die Vorgaben und Strukturen des NWR erfüllt werden konnten, mussten alle Waffenbehörden ein hierfür geeignetes Waffenverwaltungsprogramm einsetzen. Bei Anträgen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten sind daher zusätzliche Angaben erforderlich.

Ihre Ansprechpartner/innen:

Frau Fröhling

Telefon: 02371/9199-2110

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Frau Bock

Telefon: 02371/9199-2116

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Frau Goldschmidt

Telefon: 02371/9199-2119

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Frau Knebel

Telefon: 02371/9199-2111

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Frau Kübler

Telefon: 02371/9199-2117

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Frau Ludwig

Telefon: 02371/9199-2118

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Herr Schulte

Telefon: 02371/9199-2114

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Frau Stober

Telefon: 02371/9199-2115

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

 

Sichere Aufbewahrung von Waffen

Waffen sind vor dem Zugriff unbefugter Personen zu sichern. Unbefugt ist grundsätzlich auch der eigene Ehepartner oder andere in der gemeinsamen Wohnung lebende Familienangehörige! Die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung erstreckt sich auf alle Arten von Waffen - auch auf Schreckschuss- und Luftdruckwaffen! Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzt, muss diese in klassifizierten Behältnissen aufbewahren.

Rücknahme und Verwertung von Waffen

Bearbeitung von Schützenfesten, Vogelschießen usw.

Die Kreispolizeibehörde nimmt Waffen zurück und sorgt für eine ordnungsgemäße Verwertung.

Ihr Ansprechpartnerin:

Frau Beyer

Telefon: 02371 9199-2112

ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110