Waffen- und Munitionsangelegenheiten
Bearbeitung aller Angelegenheiten, die mit dem Erwerb und Führen von Waffen und Munition zu tun haben. Das Waffengesetz ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert und deutlich verschärft worden. Im Zuge der Umsetzung von EU- Recht wurde zum 01.01.2013 das Nationale Waffenregister (NWR) deutschlandweit eingeführt. Damit die Vorgaben und Strukturen des NWR erfüllt werden konnten, mussten alle Waffenbehörden ein hierfür geeignetes Waffenverwaltungsprogramm einsetzen. Bei Anträgen zu waffenrechtlichen Angelegenheiten sind daher zusätzliche Angaben erforderlich.
Ihre Ansprechpartner/innen:
Frau Fröhling
Telefon: 02371/9199-2110
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Bock
Telefon: 02371/9199-2116
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Goldschmidt
Telefon: 02371/9199-2119
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Knebel
Telefon: 02371/9199-2111
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Kübler
Telefon: 02371/9199-2117
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Ludwig
Telefon: 02371/9199-2118
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Herr Schulte
Telefon: 02371/9199-2114
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Frau Stober
Telefon: 02371/9199-2115
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Sichere Aufbewahrung von Waffen
Waffen sind vor dem Zugriff unbefugter Personen zu sichern. Unbefugt ist grundsätzlich auch der eigene Ehepartner oder andere in der gemeinsamen Wohnung lebende Familienangehörige! Die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung erstreckt sich auf alle Arten von Waffen - auch auf Schreckschuss- und Luftdruckwaffen! Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzt, muss diese in klassifizierten Behältnissen aufbewahren.
Rücknahme und Verwertung von Waffen
Bearbeitung von Schützenfesten, Vogelschießen usw.
Die Kreispolizeibehörde nimmt Waffen zurück und sorgt für eine ordnungsgemäße Verwertung.
Ihr Ansprechpartnerin:
Frau Beyer
Telefon: 02371 9199-2112
ZA1Waffen.MaerkischerKreis [at] polizei.nrw.de (ZA1Waffen[dot]MaerkischerKreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)