Versammlungen mit oder ohne Aufzügen müssen grundsätzlich 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe angemeldet werden!
Das Formular zur Anmeldung einer Versammlung finden Sie rechts. Senden Sie es ausgefüllt per Post, per Fax oder per Mail unter Beachtung der 48-Stunden-Frist an die folgende Adresse:
Landrat des Märkischer Kreises als Kreispolizeibehörde
Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebiet ZA 1
Friedrichstraße 70
58636 Iserlohn
Telefon: 02371/9199-0
Telefax: 02371/9199-8991
E-Mail: poststelle.maerkischer-kreis [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]maerkischer-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Wichtig: Geben Sie in jedem Fall Ihre telefonische Erreichbarkeit an!
Im Einzelfall kann es hilfreich oder sogar notwendig sein, den Ablauf der von Ihnen geplanten Versammlung in einem so genannten Kooperationsgespräch zu erörtern. In diesem Fall kommt die Versammlungsbehörde zwecks Terminabsprache auf Sie zu.
Eine Versammlung oder eine Demonstration wird durch die Polizei nicht genehmigt, sondern grundsätzlich nur bestätigt. Dabei hat die Polizei Neutralität zu wahren, eine politische Wertung der Demonstrationsthemen darf nicht erfolgen. Allerdings kann in bestimmten Fällen die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, oder sogar gänzlich untersagt werden, wenn aufgrund nachvollziehbarer Prognosen konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehen.