Die Polizei Nordrhein-Westfalen setzt künftig mobile Videobeobachtungsanlagen ein. Zehn Anlagen, die vom Landesamt für Polizeiliche Dienste (LZPD) mit entwickelt wurden, verstärken künftig die Arbeit der Polizei an Kriminalitätsschwerpunkten oder bei größeren Veranstaltungen. Innenminister Herbert Reul stellte am Mittwoch, 6. Dezember 2023, die Anlagen in Duisburg vor. Die Technik ist bereits dieses Jahr einsatzbereit.
Innenminister Herbert Reul: „Mit den mobilen Videobeobachtungsanlagen bekommt die Polizei Nordrhein-Westfalen die gewünschte Einsatzunterstützung und einen besseren Überblick über Kriminalitätsschwerpunkte. Die Anlagen sind eine Eigenproduktion der Polizei in Nordrhein-Westfalen, die passgenau und bedarfsgerecht flexibel Einsätze begleiten. Wir brauchen die Technik, damit die Polizei für jeden Einsatz optimal ausgestattet ist.“
Die zehn Videobeobachtungsanlagen können landesweit mobil in allen 47 Kreispolizeibehörden eingesetzt und flexibel je nach Bedarf aufgestellt werden. Jede Anlage ist jeweils mit sechs Kameras ausgestattet. Die Geräte können bis zu zehn Tage ohne Stromzufuhr autark in Betrieb sein. Der Mast der Anlagen kann bis zu fünf Meter hoch ausgefahren werden.
Die Livebilder werden von geschultem Personal gesichtet und sind ausschließlich von der Polizei einsehbar. Rechtliche Grundlage für die Videobeobachtung ist mit dem Paragraphen 15 oder 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen gegeben. Die Anlagen tragen den Regelungen des Datenschutzes Rechnung.
In einigen Städten gibt es bereits an bestimmten Kriminalitätsbrennpunkten stationäre Videobeobachtung. Mit der Entwicklung der Anlagen reagiert die Polizei Nordrhein-Westfalen auf die Bedarfe aus den Kreispolizeibehörden.
Die Polizei Bonn konzipierte bereits 2019 zwei eigene mobile Videobeobachtungsanlagen. Diese Erkenntnisse aus der Nutzung dienten der Fortentwicklung der neuen Anlagen.