Mit der Reform ergeben sich neue Ausbildungs- und Entwicklungspfade. Neue Bewerbergruppen mit einer hohen Affinität für Ermittlungsarbeit und die Kriminalpolizei können so leichter angesprochen werden.
Bewerberinnen und Bewerber des Einstellungsjahrgangs 2026 entscheiden sich schon im Bewerbungsverfahren für einen der Bereiche „Einsatz“ und „Ermittlungen“. Wer „Ermittlungen“ wählt, soll eine Verwendungszusage für die Kriminalpolizei und eine regionale Standortgarantie im Bereich der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden erhalten. Die Schwerpunkte bereiten die Studentinnen und Studenten dann gezielt auf die späteren Verwendungen vor, insbesondere auch auf die Herausforderungen bei der Kriminalpolizei.
Wer bei der Kripo arbeitet, soll vorher die Arbeit auf der Straße kennenlernen. Deshalb wird es grundsätzlich weiterhin für alle Berufsanfänger eine einjährige Erstverwendung im Wachdienst geben. Die anschließende Zeit bei der Kripo soll dann mindestens drei Jahre betragen. Die für die Schwerpunktsetzung „Ermittlungen“ vorgesehenen knapp 300 Plätze pro Jahr sowie die damit einhergehenden regionalen Standort- und Verwendungszusagen sollen unter den Interessierten anhand des Rangordnungswertes vergeben werden.
Der Einstellungsjahrgang 2023 wird in seinem dritten, also letzten Studienjahr im Dezember 2025 bereits zwischen „Einsatz“ und „Ermittlungen“ wählen. Auch die Einstellungsjahrgänge 2024 und 2025 werden die entsprechenden Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung schon während des Studiums erhalten. Die Änderungen sind auch wegen der anstehenden Re-Akkreditierung des Studiengangs „Polizeivollzugsdienst“ erforderlich, haben vor allem aber das Ziel, die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Unternehmen und Behörden werben auf dem Arbeitsmarkt immer stärker um die besten „Köpfe“.
Die Veränderungen des Studiums wirken sich auf alle Polizeibehörden aus. Das Innenministerium begleitet die Reform mit der Arbeitsgruppe „Verwendungsoffensive K“. Sie gestaltet und unterstützt den erforderlichen Veränderungsprozess.