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Verzweifelte Frau
Opferschutz der Polizei MK
Wir lassen Sie nicht alleine!
Opfer eines Verkehrsunfalls oder einer Straftat benötigen schnelle Hilfe. Deshalb ist Verständnis und Unterstützung für das Opfer bei derartigen belastenden Ereignissen ein wesentlicher Bestandteil polizeilicher Arbeit.

Grundgedanke des polizeilichen Opferschutzes

Es sind zumeist Polizeibeamte, die unmittelbar nach diesen Ereignisse den ersten Kontakt zum Opfer haben. Daher ist schon jeder Polizeibeamte beim Einsatz vor Ort in Sachen Opferschutz geschult und wird bei Bedarf tätig. Seit Januar 1999 verfügt jede Kreispolizeibehörde über besonders geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zum Thema Opferschutz. In der Kreispolizeibehörde des Märkischen Kreises gibt es eine Opferschutzstelle im Bereich der Direktion Verkehr (Verkehrsunfallprävention) und eine zweite Stelle im Bereich der Direktion Kriminalität (Kriminalprävention).

Wer ist "Opfer"?

Opfer ist, wer durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar geschädigt wurde. Sei es physisch, psychisch und/oder materiell. Danach kommen als Opfer nicht nur unmittelbar Geschädigte, sondern auch Angehörige, Zeugen, Ersthelfer, Vermisste usw. in Betracht. Als Anlässe sind Verkehrunfälle, Straftaten, Suizide, Vermisstenfälle, Arbeitsunfälle, Katastrophen, größere Schadenlagen, Unglücksfälle uvm. denkbar.

Sinn und Aufgabe des Opferschutzes

Der Opferschutz soll eine zweite Viktimisierung verhindern. Das Opfer wird informiert über seine Rechte und über den Gang des Ermittlungsverfahrens bei der Polizei. Wenn der Bedarf vorhanden ist, findet eine Weitervermittlung an eine professionelle Beratungsstelle statt. Der Status des Opfers soll möglichst wieder so hergestellt werden wie er vor dem schädigenden Ereignis war (sogenanntes Restitutionsprinzip).

Die Hauptaufgabe der im Opferschutz tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besteht damit auf regionaler Ebene Netzwerke mit Hilfeeinrichtungen zu initiieren und zu unterstützen. Damit gemeint sind z.B. die Feuerwehr, Notfallseelsorge, Weisser Ring, Jugendamt, Frauenhaus, Drogenberatungsstellen, psychologische Beratungsstellen, Verkehrsunfallhilfeorganisationen, Versorgungsstellen uvm.. Diese Kooperationen helfen bei der schnellen und professionellen Weitervermittlung des Opfers.

Ein weiteres Aufgabenfeld des Opferschützers ist es, den Kollegen und Kolleginnen, den Opferschutzgedanken als polizeiliches Selbstverständnis durch interne Schulungen nahe zu bringen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110