Nachrodt-Wiblingwerde: Kontrollen zur Bekämpfung von Straftaten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol im Straßenverkehr

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Nachrodt-Wiblingwerde: Kontrollen zur Bekämpfung von Straftaten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol im Straßenverkehr
Die Polizei berichtet von Kontrollen in den vergangenen Tagen
PLZ
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Polizei Märkischer Kreis
Polizei Märkischer Kreis

Kontrollen zur Bekämpfung von Straftaten
unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol im Straßenverkehr Nicht
jeder Autofahrer war am Montag mit den Alkohol- und Drogenkontrollen der Polizei
einverstanden. Die Polizeiwache Altena führte gemeinsam mit dem Verkehrsdienst
der Polizei Verkehrskontrollen in Altena und Nachrodt-Wiblingwerde durch.

Mehrere Fahrer wurden zur Blutproben-Abgabe gebracht - ein Verkehrsteilnehmer
sogar zweimal. Das erste Mal trafen die Beamten den 23-Jährigen gegen 17.10 Uhr
an der Altenaer Straße in Nachrodt. Er zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum und
behauptete, gerade auf dem Weg zu einem Seminar zum Abbau von Punkten in
Flensburg zu sein. Als er zur Blutproben-Abnahme nach Altena gebracht werden
sollte, erklärte er, Messer und Waffen dabei zu haben. Eine Durchsuchung verlief
negativ, doch der junge Mann wurde aggressiver, bedrohte die Beamten und schlug
in ihre Richtung. Die Beamten überwältigten ihn und brachten ihn in Handfesseln
zur Wache nach Altena. Auf dem Weg dorthin warnte eine App auf seinem Handy vor
dem stationären Blitzer an der Altenaer Straße.

Es folgte das übliche Verfahren, wie bei den anderen Verdachtsfällen auch: Ein
Arzt nahm ihm Blutproben ab. Die Polizeibeamten untersagten dem Mann, der einen
Führerschein "auf Probe" hat, die Weiterfahrt. Er bekam Anzeigen wegen des
Verdachts einer Fahrt unter Betäubungsmitteln, wegen eines Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte samt Bedrohung sowie wegen des Radarwarngerätes (75 Euro
Bußgeld, ein Punkt in Flensburg). So wurde der 23-Jährige entlassen.

Um 19.30 Uhr fuhr er an der Hagener Straße in Nachrodt in die nächste
Kontrollstelle. Er kündigte an, dass er auf jeden Fall seine Fahrt fortsetzen
werde. Die Polizeibeamten nahmen ihn erneut mit zur Wache nach Altena, um
Blutproben abnehmen zu lassen, und stellten den Fahrzeugschlüssel zur
Gefahrenabwehr sicher. Der junge Mann bekam eine weitere Anzeige wegen des
Verdachts einer Fahrt unter Betäubungsmitteln.

Der Verkehrsdienst legte am Nachmittag das Fahrzeug eines Schrottsammlers still.
Ein Prüfer stellte an dem Wagen 61 Mängel still. Der eifrige Sammler musste
seine Tagesausbeute auf einem Schrottplatz in Neuenrade abladen.

Ein 23-jähriger, in Altena gemeldeter Mann zeigte bei der Verkehrskontrolle drei
rumänische Führerscheine vor. Zwei davon wiesen Fälschungsmerkmale auf und
ließen sich in den Abfragesystemen nicht recherchieren. Er bekam eine Anzeige
wegen Urkundenfälschung. Die Polizei stellte die verdächtigen Führerscheine
sicher. Weiter konnten zahlreiche kleinere Verkehrsverstöße geahndet werden.

Unabhängig von diesem Sonder-Kontrolleinsatz kontrollierte eine Polizei-Streife
bereits in der Nacht zum Montag einen 44-jährigen Pkw-Fahrer auf der Werdohler
Straße. Die Kontrolle gegen 1.10 Uhr verlief zunächst problemlos. Weil eine
offene Bierflasche in der Mittelkonsole steckte, wurde der Fahrer um einen
freiwilligen Alkoholtest gebeten. Dem stimmte er zu. Der Wert war zu hoch,
weshalb er zu einem Test mit einem stationären Testgerät gebracht werden sollte.
Damit war er nicht einverstanden. Für "sowas" habe er keine Zeit. Außerdem
kündigte er an, sich einer Blutabnahme zu widersetzen. Diese wurde ihm
schließlich unter Zwang durch einen Arzt abgenommen. Er bekam Anzeigen wegen der
Überschreitung der Promille-Grenzen und wegen des Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte.

Auf der Rahmedestraße entdeckte eine Polizeistreife gegen 15.20 Uhr einen
E-Scooter-Fahrer, der verbotenerweise über den Gehweg fuhr und obendrein kein
Versicherungskennzeichen hatte. Der 37-jährige Fahrer händigte eine
Bescheinigung aus, die erst ab dem 1. März gilt. Er war vor zehn Tagen bereits
einmal mit dem E-Scooter ohne Versicherung aufgefallen. Außerdem lief eine
Fahndung zur Aufenthaltsvermittlung. Die Polizeibeamten schrieben eine Anzeige
wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wiesen ihn an, den
E-Scooter erst ab Samstag wieder zu benutzen. Das scherte ihn allerdings wenig.
Um 15.50 Uhr entdeckten ihn die Polizeibeamten auf der Nettestraße erneut. Er
erklärte, dass ihm der Weg nach Hause zu weit war, um seinen Roller zu schieben.
So bekam er Anzeige Nr. 3 wegen desselben Deliktes binnen weniger Tage.

Die Polizei kündigt weitere Kontrollen im ganzen Kreisgebiet an und warnt noch
einmal ausdrücklich, gerade vor dem Höhepunkt der Karnevalszeit, sich
alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer eines Fahrzeugs zu
setzen. Die Wirkung wird oft unterschätzt und führt immer wieder zu Unfällen.
Bei jedem vierten schweren Verkehrsunfall im Jahr 2023 spielten Alkohol oder
andere berauschende Mittel eine Rolle.

Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger egal welchen
Alters gilt ein absolutes Alkoholverbot. Bei Verstößen werden 250 Euro Bußgeld
verhängt und es gibt einen Punkt in Flensburg. Außerdem verlängert sich die
Probezeit und es kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden.

Für ältere Fahrer gilt: Ergibt der Bluttest Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille
drohen auch ohne Auffälligkeiten oder Unfall 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in
Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Sind Fahrer auffällig, zum Beispiel weil sie
Schlangenlinie fahren, greifen die Strafen bereits ab 0,3 Promille Zu den
Bußgeldern kommen jeweils Verwaltungsgebühren. Fällt ein Bluttest positiv aus,
muss der Betroffene auch die Kosten für Blutprobe und Untersuchung zahlen. Die
Kosten dafür betragen mindestens 120 Euro, je nach Tageszeit und Umfang der
Untersuchungen kann der Satz auch ein mehrfaches davon betragen. 

Teurer wird es
etwa nach einem Unfall oder im Wiederholungsfall. Über 1,1 Promille gelten
Fahrer als absolut fahruntüchtig. Sie machen sich, unabhängig von
Auffälligkeiten strafbar. Ein Gericht entscheidet über die Strafe und die
Sperrfrist der Fahrerlaubnis. Der Genuss von Cannabis wurde zwar teilweise
legalisiert. Verkehrsteilnehmer, auch zum Beispiel Fahrer von E-Scootern,
sollten dennoch nüchtern bleiben. Auch bei Cannabis gelten Grenzwerte, die bei
Fahranfängern oder Personen unter 21 deutlich niedriger liegen. Eine Nacht
reicht nicht, um den THC-Wert unter diese Grenze absinken zu lassen. (cris)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110