Mit einem guten Namen lässt sich Kasse machen – auch wenn der Täter nichts mit dem bekannten Namen zu tun hat. Ein 78-jähriger Mendener vertraute darauf, dass ein Anrufer wirklich zum Service eines bekannten Online-Kaufhauses gehörte, wie dieser behauptete. Der nur gebrochen Deutsch sprechende Anrufer erklärte, dass mehrmals falsche Abbuchungen von dem Konto des Mendeners erfolgt seien. Um das Geld zurück buchen zu können, brauche er die Online-Banking-Daten des Seniors. Der gab bereitwillig Auskunft und in seiner Online-Banking-App die Buchungen frei. Er gewährte dem Fremden auch Zugriff auf seinen Computer. Erst später stellte der Mendener fest, dass ihm nichts zurück gebucht, sondern im Gegenteil Geld abgebucht wurde. Als er mit seiner Bank telefonierte, hörte er, dass drei weitere Abbuchungen anstünden. Die Bank konnte diese jedoch noch stoppen.
Der Mendener erstattete Anzeige bei der Polizei. Die warnt immer wieder vor diesen Betrügereien. Am Telefon kann sich jeder für alles und jeden ausgeben: Polizei, Staatsanwaltschaft, Lotto-Gesellschaft, …. Oft sitzen die Täter in Callcentern im Ausland und rufen x-beliebige Telefonnummern an, um ihre Lügengeschichten zu erzählen. Deshalb rät die Polizei davon ab, sensible Daten am Telefon zu nennen. Online-Banking-PINs oder -TANS gehen Fremde überhaupt nichts an. Keinesfalls sollte man Fremden Zugriff auf den eigenen Computer gewähren. Wurden Menschen auf solche Art betrogen, sollten sie umgehend handeln und sich sofort an ihre Bank und die Polizei wenden. Dann lassen sich eventuell Buchungen stoppen. Hatten Täter einmal Zugriff auf einen Computer, sollte dieser von einem echten Fachmann überprüft werden. Außerdem sollten möglichst schnell alle Kenn- oder Passwörter geändert werden. (cris)