Gestern Nachmittag verletzte sich der 10-jährige Fahrer eines E-Scooters bei einem Verkehrsunfall. Zu allem Übel war der E-Scooter nicht versichert.
Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war der junge Fahrer gegen 16.40 Uhr auf dem Gehweg der Straße „Zum Rothenstein“ in Richtung Schillerstraße unterwegs. Mit an Bord: ein 12-jähriges Mädchen. Nach Zeugenangaben fuhr er plötzlich und unvermittelt auf die Straße und stieß dort mit dem Ford Fiesta eines 67-jährigen Meinerzhageners zusammen. Der 10-Jährige verletzte sich leicht und musste mit einem Rettungswagen ins Klinikum Lüdenscheid verbracht werden. Der E-Scooter war zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls nicht versichert. Am PKW entstanden nach erster Schätzung rund 1.000 Euro Sachschaden.
Bei der Nutzung von E-Scootern gibt es viele wichtige Regeln zu beachten. Die wichtigsten haben wir hier zusammengefasst:
- Grundsätzlich ist keine Fahrerlaubnis für die Nutzung von E-Scootern erforderlich. Gleichwohl müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.
- E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. Das Zu-zweit-fahren ist nicht erlaubt.
- E-Scooter müssen für die Nutzung im Straßenverkehr versichert werden und über eine Betriebserlaubnis verfügen.
- Der Gehweg ist tabu! E-Scooter müssen Radwege nutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf der Straße fahren.
- Eine Helmpflicht gibt es nicht. Dafür sind Handys, genau wie auf dem Rad oder im Auto, verboten! Auch Alkohol oder Drogen sind ein No-Go. (dill)