Polizei und Ordnungsamt haben am Mittwoch mit einem größeren Kräfteaufgebot in der Innenstadt kontrolliert. Besonders im Fokus waren E-Scooter und Fahrräder in der Fußgängerzone oder auf Gehwegen. Fahrradfahren ist in der Wermingser Straße nur außerhalb der Kern-Geschäftszeiten (zwischen 19 bis 10 Uhr) erlaubt. Die Polizei ahndete 13 Verstöße von Fahrrad- und 14 Verstöße von E-Scooter-Fahrern. In einem Fall ging es um die verbotene Handy-Nutzung. Bei zwei Scooter-Fahrern bestand der Verdacht, dass sie unter Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Sie mussten mitkommen zur Blutproben-Abnahme. Die Polizeibeamtinnen und -beamten waren zu Fuß, auf dem Motorrad und auf dem Fahrrad unterwegs. Die Polizei erinnert daran, dass auch für E-Scooter Regeln gelten. Ab 14 Jahren dürfen sie ohne weitere Fahrerlaubnis genutzt werden. Allerdings besteht Versicherungspflicht. Wie beim Autofahren, so gilt auch auf dem E-Scooter oder Fahrrad: Hände weg vom Handy! Für sie gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Gehwege oder Fußgängerzonen sind tabu, soweit nicht ausdrücklich Schilder eine andere Regelung vorsehen. Weitere Infos auf der Internet-Seite der Polizei unter https://polizei.nrw/e-scooter . (cris)
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Iserlohn - E-Scooter- und Fahrradkontollen in der Innenstadt
PLZ
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