Iserlohn - E-Scooter: Ohne Versicherung, Fahrer unter Drogeneinfluss

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Iserlohn - E-Scooter: Ohne Versicherung, Fahrer unter Drogeneinfluss
Ohne zu trampeln fuhr ein Radfahrer am Mittwoch über die Straße Altstadt. Das machte die Besatzung eines Streifenwagens misstrauisch.
PLZ
Iserlohn
Polizei Märkischer Kreis
Polizei Märkischer Kreis

Mit einem selbst zusammengebauten E-Bike hat sich ein 59-jähriger Iserlohner am Mittwoch Anzeigen eingehandelt. Er war einer Polizeistreife aufgefallen, weil er trotz der Steigung erstaunlich schnell die Altstadt hochfuhr. Das Fahrrad schafft dank Motor ohne Treten erstaunliche Geschwindigkeiten. Allerdings war es weder angemeldet noch versichert. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Fahrens ohne Führerschein, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einer Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Die Polizeibeamten stellten das Gefährt sicher. Ein Gutachten muss nun klären, wie das Fahrzeug einzustufen ist. 

Am Mittwoch hat die Polizei mehrere E-Scooter zur Blutproben-Abnahme gebracht, weil der Verdacht besteht, dass sie unter Drogeneinfluss im Verkehr unterwegs waren. Sie wurden alle fast zeitgleich zwischen 15.40 und 15.50 Uhr im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen angehalten. Ein 47-jähriger Mann fuhr mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen über den Gehweg des Grüner Weges. Angeblich hatte er sich den E-Scooter von einem ihm unbekannten Nachbarn „geliehen“. Bei ihm waren deutliche Anzeichen auf Drogenkonsum festzustellen. Ein 41-jähriger Iserlohner fiel auf der Friedrichstraße auf, ein 55-Jähriger auf der Baarstraße. In allen Fällen fielen die Vortests positiv aus, weshalb die Polizeibeamten die Männer zur Wache brachten. Dort nahm ihnen ein Arzt Blutproben ab. Diese werden zeigen, ob die Werte über den erlaubten Grenzen liegen. 

E-Scooter-Kontrollen

In der Nacht zum Mittwoch, gegen 1.45 Uhr, fielen einer Polizeistreife zwei E-Scooter-Fahrer auf dem Theodor-Heuss-Ring auf. Einer von ihnen überfuhr eine rote Ampel und wurde deshalb angehalten und kontrolliert. An dem E-Scooter des 18-Jährigen hing kein Versicherungskennzeichen. Wie sich herausstellte, war das Fahrzeug als gestohlen zur Fahndung ausgeschrieben. Kurz darauf konnten die Beamten auch den zweiten E-Scooter kontrollieren. Der ebenfalls 18-Jährige konnte ebenfalls keinen Versicherungsnachweis führen. Beide bekamen Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der erste zudem eine Anzeige wegen des Rotlichtverstoßes. Die Beamten stellten das als gestohlen gemeldete Gefährt sicher. 

Kurz nach 15 Uhr kontrollierte die Polizei auf der Baarstraße einen E-Scooter-Fahrer, weil an seinem Gefährt noch ein blaues Versicherungskennzeichen hing. Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist am 1. März abgelaufen. Der 18-jährige Fahrer gab an, gerade unterwegs zu sein, um das neue grüne Kennzeichen abzuholen. Dennoch bekamen er und der Halter Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. 

Die Polizei weist darauf hin, dass auch für E-Scooter Regeln gelten. 

Die Fahrzeuge müssen eine Betriebserlaubnis haben und versichert sein. Die Kennzeichen sind in diesem Jahr grün. Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. E-Scooter-Fahrer dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Ansonsten ist die Fahrbahn zu nutzen – nicht der Gehweg. Für Fußgängerzonen haben viele Kommen individuelle Regelungen erlassen. Generell sind diese Zonen jedoch zunächst einmal Fußgängern vorbehalten. Für Elektroroller gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das heißt zum Beispiel, dass sich der Fahrer bei 1,1 Promille eine Strafanzeige einhandelt – bei Ausfallerscheinungen ist die 0,3-Promille-Grenze entscheidend. 

Fahrerinnen oder Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit müssen komplett nüchtern sein – das gilt auch für den Cannabis-Konsum. Bei Verstößen gilt ein Bußgeld von 250 Euro. (cris)

Pkw-Fahrerin: Verdacht einer Fahrt unter Betäubungsmitteln

Am Abend kontrollierte die Polizei eine Pkw-Fahrerin auf der Straße An Pater und Nonne. Die 32-jährige Fahrerin zeigte Anzeichen auf Drogenkonsum. Ein Vortest bestätigte diesen Verdacht, weshalb die Frau mitkommen musste zur Wache, um ihr Blutproben abzunehmen. Die werden zeigen, ob die Werte über den erlaubten Grenzen liegen. (cris)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110