Taschendiebe haben in den vergangenen Tagen erneut in Hemer zugegriffen. Am Dienstag kaufte eine 72-Jährige in einem Discounter an der Bahnhofstraße ein. Unbekannte entwendeten die Geldbörse aus ihrer Handtasche. Sie hat einen konkreten Verdacht: Außer ihr seien zum Tatzeitpunkt gegen 11.50 Uhr nur ein Mann und eine Frau im Geschäft gewesen. Der Mann hätte sie mit einem Wort aufgefordert, ein Stück an die Seite zu gehen. Dabei stellte sie überrascht fest, dass die fremde Frau dicht hinter ihr stand. Kurz nachdem die beiden das Geschäft verlassen hatten, stellte sie an der Kasse fest, dass die Handtasche offenstand und ihre Geldbörse weg war. Fünf Minuten später entdeckte sie das Paar auf einem Parkplatz in der Nähe und machte ein Foto mit ihrem Handy. Damit meldete sie sich einen Tag später bei der Polizei. Der Mann sei etwa 50 Jahre alt und 1,80 Meter groß. Er trug ein hellblaues Kurzarm-Oberteil und eine schwarze Umhängetasche. Die Unbekannte wird auf ca. 1,60 Meter geschätzt. Sie trug ein Kopftuch.
Einen Tag, am Mittwoch gegen 13.25 Uhr, wurde eine 85-jährige Frau beim Einkaufen in einer Drogerie am Hadamareplatz bestohlen. Als an der Kasse ihre Geldbörse aus der Hosentasche nehmen wollte, war sie weg. Sie hatte nichts Verdächtiges bemerkt.
Keine PIN ins Portemonnaie stecken!
Die Polizei warnt weiter vor Taschendieben, die insbesondere in den heimischen Discountern nach ihren meist älteren Opfern Ausschau halten. Ist es geschehen, sollten Betroffene umgehend gestohlene Bankkarten ihrer Bank melden und direkt Anzeige bei der Polizei erstatten. Finden Taschendiebe in gestohlenen Geldbörsen neben einer EC-Karte auch gleich die PIN, gehen sie an den nächsten Geldautomaten und heben ab, was der Automat hergibt. Dabei sind die Täter in der Regel so schnell, dass die Opfer zu diesem Zeitpunkt oft nicht einmal bemerkt haben, dass sie bestohlen wurden. Abhandengekommene Bankkarten können trotz erfolgter Bank-Sperre weiter im Lastschriftverfahren im Einzelhandel eingesetzt werden. Das verhindert nur eine KUNO-Sperrung, die von der Polizei bei der Anzeigenaufnahme veranlasst wird.
Nach Ruhestörung: Frau mit Schildern erwischt
Wegen einer Ruhestörerin rückte die Polizei am Mittwoch kurz vor Mitternacht zur Ecke Urbecker Straße/Am Haseloh aus. Dort trafen die Polizeibeamten eine 37-jährige Mendenerin, die drei Verkehrs- bzw. Warnschilder mit sich herumtrug: Verbot für Fußgänger, „Lebensgefahr! Betreten verboten“ und „Vorsicht Abbruch. Lebensgefahr!“ Die Frau behauptete, die Schilder hätten im Bereich der Lungenklinik „da so rumgelegen“. Sie habe die Schilder keineswegs gestohlen. Die Polizeibeamten stellten die Schilder sicher, schrieben eine Anzeige wegen Diebstahls und erteilten der Frau einen Platzverweis. (cris)