Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen warnt Schnäppchenjäger und -jägerinnen vor Fake-Shops, die gerade in der Vorweihnachtszeit und zu Black Friday vermehrt im Netz ihre Opfer ködern. Die kriminellen Betreiber setzen auf täuschend echt aussehende Online-Auftritte, um ahnungslose Konsumenten mit vermeintlich guten Deals in die Verkaufsfalle zu locken.
Was sind Fake-Shops?
Fake-Shops sehen auf den ersten Blick oft genauso aus wie die echten Online-Shops beliebter Marken oder Reiseanbieter. Sie bieten coole Gadgets, Designer-Label oder allgemein Top-Deals zu unschlagbar günstigen Preisen. Doch hinter der vielversprechenden virtuellen Fassade steckt meist nichts als eine dreiste Betrugsmasche. Wer dort bestellt, erhält entweder minderwertige Produkte oder im schlimmsten Fall gar nichts für sein Geld.
Fake-Shops erkennen
Bei folgenden Merkmalen sollten die Alarmglocken schrillen, damit der Kaufrausch nicht mit einem bösen Kater endet:
Merkwürdige Web-Adressen:
Hier ein Auge auf die Details legen. Fake-Shops nutzen oft nur minimale Abweichungen von echten Shop-Adressen.
Unübliche Zahlungsmethoden:
Vorsicht bei Vorkasse! Seriöse Shops bieten sichere Zahlungsarten z.B. über Rechnung oder bekannte Bezahlservices an.
Preise, die zu gut sind, um wahr zu sein:
Ein Schnäppchen? Vielleicht, aber Fake-Shops setzen oft unrealistisch niedrige Preise an, um Kunden zu locken. Hier darf Gier nicht blind machen. Der Vergleich mit anderen Anbietern lohnt im Zweifel.
Gefälschte Gütesiegel:
Achten Sie darauf, dass Gütesiegel wie zum Beispiel "Trusted Shops" wirklich klickbar und überprüfbar sind. Wenn nicht, ist Vorsicht geboten.
Fake-Kundenbewertungen:
Echtes Feedback ist meistens detailliert und spezifisch.
Fehlende AGB oder Impressum:
Fehlt das Impressum oder sind die AGB nicht korrekt? Hier ist größte Skepsis angesagt.
Die Warnung kommt zu spät?
Im Fall eines (Rein-)Falls sollten Opfer von Fake-Shops schnell reagieren und Kontakt mit der Bank aufnehmen, um gegebenenfalls eine Rückbuchung zu beantragen - meist klappt das noch innerhalb weniger Stunden, wenn mit einer gängigen Zahlungsmethode gezahlt wurde. Bei Lastschriftverfahren ist dieser Zeitraum sogar noch größer. Nächster Schritt - Beweissicherung: Kaufbestätigung, E-Mails, Screenshots von der Website, all das kann bei den Ermittlungen helfen. Denn natürlich sollte der Betrug bei der Polizei angezeigt werden. Und da auch Polizei "online kann", ist das auch ganz unkompliziert über die Internetwache https://internetwache.polizei.nrw/ möglich.
Mehr Infos - komplett gratis - gibt es online hier
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 939 6666
E-Mail: %20pressestelle.lka [at] polizei.nrw.de (pressestelle[dot]lka[at]polizei[dot]nrw[dot]de)