Raubüberfälle auf Tankstellen

Streifenwagen auf Einsatzfahrt
Raubüberfälle auf Tankstellen
Wir informieren hier, was Sie präventiv tun können und wer Ihnen hilft, wenn Sie Opfer geworden sind.
Folgende Maßnahmen können das Risiko eines Raubüberfalls minimieren:
  • Ausreichende Beleuchtung außerhalb des Verkaufsraumes.
  • Möglichkeit der Einsichtnahme auf einen möglichst großen Bereich des Tankstellengeländes (z.B. durch Spiegel)
  • Verschluss der Türen nach ca. 22:00h und Möglichkeit der elektrischen Ver- und Entriegelung bei Bedarf.
  • Möglichkeit der Sichtkontrolle bei Zutrittswunsch nach 22:00h.
  • Verstärkung der Eingangstüren gegen gewaltsames Aufdrücken.
  • Kassenbestand möglichst niedrig halten durch Abschöpfung und Aufbewahrung ohne Zugriffsmöglichkeit für Mitarbeiter.
Verhaltenstipps:
  • Halten Sie die Türen des Verkaufsraumes/Kassenraumes nach ca. 22:00h geschlossen und nutzen einen Nachtschalter
  • Kassenabrechnung möglichst nur mit 2 Personen.
  • Seien Sie besonders wachsam bei Ladenschluss, wenn Verkaufsständer o.ä. aus dem Außenbereich in die Tankstelle umgelagert werden. Nutzen Sie z.B. die Anwesenheit von Kunden während des Tankvorganges.
Weitere technische Maßnahmen:
  • Überfall Alarmmelder mit optischem und akustischem Alarm vor Ort sowie Weiterleitung zu einer 24h-Zentrale.
  • Hilfsmittel zur Ermittlung der Größe des Täters (z.B. Farbmarkierungen im Bereich der Türen/Tresen)
  • Videoüberwachung
Werden Sie Opfer eines Raubüberfalls, gehen Sie kein unnötiges Risiko ein! Der Schutz Ihres Lebens und Ihrer Gesundheit hat absoluten Vorrang vor materiellen Werten. Deshalb gilt:
  • Bewahren Sie Ruhe. Leisten Sie keine gefahrbringende Gegenwehr.
  • Verlassen Sie keinesfalls einen gesicherten Bereich.
  • Folgen Sie widerspruchslos allen Anweisungen des Täters.
  • Lösen Sie Alarm aus, wenn dies gefahrlos möglich ist.         
Leisten Sie - falls es gefahrlos möglich ist -  Erste Hilfe
  • Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Polizei auf – nennen Sie der Polizei die Fluchtrichtung, eine Täterbeschreibung sowie Einzelheiten zu Verletzten! Bereits während des Telefonats werden polizeiliche Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet – haben Sie daher Verständnis für Rückfragen.
  • Stellen Sie nach dem Überfall sofort jeden Geschäftsbetrieb ein.
  • Berühren und verändern Sie nichts in Bereichen, in denen der Täter agiert hat.
  • Veranlassen Sie Zeuginnen und Zeugen das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Falls dies nicht möglich ist, notieren Sie deren Namen, Anschrift und Erreichbarkeit.
  • Nehmen Sie sich die Zeit, bereits vor dem Eintreffen der Polizei Notizen zur Tat zu machen  und unterstützen Sie damit die Fahndungs- und Ermittlungsarbeit der Polizei.
Was kann ich tun und wer hilft mir, wenn ich Opfer wurde?

In NRW sind in jeder Kreispolizeibehörde Opferschutzbeauftragte eingesetzt, die Ihre Interessen nach der Opferwerdung wahren. Zu diesem Zweck arbeitet die Polizei eng mit Einrichtungen und Vereinen der Opferhilfe zusammen. Sie können diesbezüglich jede Polizeibeamtin oder jeden Polizeibeamten ansprechen oder sich direkt an das Kriminalkommissariat für Vorbeugung und Opferschutz wenden. Hier erhalten sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für eine detaillierte und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110